(Stand 1. Juli 2013)
1 Gültigkeit der AGB
1.1 Die Firma IT-Problemlösung erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt die Firma IT-Problemlösung nicht an, es sei denn, sie hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die Firma IT-Problemlösung in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
2. Vertragsinhalte
2.1 Die Firma IT-Problemlösung erstellt und liefert nach den Wünschen der Kunden Softwarelösungen, Beratungen, telefonischer Support, Vor-Ort Hilfe bezgl. IT-Technik. Für Leistungen, deren Erfüllung auch von Dritten abhängen (z.B. Kauf von Hardware/Software im Auftrag des Kunden) ist die Firma IT-Problemlösung nur Vermittler und kann keine Gewähr übernehmen.
2.2 Alle Preise und Angebote sind frei bleibend. Irrtümer sind vorbehalten.
3. Dienstleistungen welche Vor-Ort oder telefonisch stattfinden
3.1 Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Bei sämtlichen Vor-Ort oder telefonisch stattfindenden Dienstleistungen geht die Firma IT-Problemlösung davon aus, dass der Kunde Sicherheitskopien von allen Daten, welche der Kunde keinesfalls verlieren möchte, angefertigt hat. Der Kunde spricht die Firma IT-Problemlösung insofern von jeglicher Haftung für Schäden, welche durch den Verlust solcher Daten entstehen, frei. Dem Kunden ist weiterhin bekannt, dass bei Dienstleistungen, welche Datenrestaurierungen beinhalten, die Gefahr besteht, dass die betroffenen Daten endgültig verloren gehen können. Der Kunde spricht die Firma IT-Problemlösung daher von jeglicher Haftung für Datenverluste frei, welche bei Datenrestaurierungs- und Datenrettungsarbeiten entstehen.
3.2 Der Kunde erklärt sich bei Abschluss des Vertrages damit einverstanden, dass Fälle auftreten können, in denen eine vollständige Behebung des Problems oder vollständige Erfüllung des Auftrages nicht möglich ist. In solchen Fällen wird der Kunde der Firma IT-Problemlösung nur die tatsächlich erbrachten Teilleistungen nach den vereinbarten Preisen vergüten.
4. Abnahme von Leistungen, Mängel und Haftung
4.1 Nach Fertigstellung und Überbringung der vereinbarten Leistung gemäß Vertrag nimmt der Kunde die Leistung unverzüglich ab und bestätigt die vertragsgemäße Fertigstellung. Werden nicht binnen zwei Wochen schriftlich Einwendungen erhoben, gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Firma IT-Problemlösung nach Ablauf dieser zwei Wochen von jeglicher Haftung für nicht arglistig verschwiegene Mängel freizusprechen.
4.2 Sollte die Leistung nicht der Vereinbarung entsprechen, wird die Firma IT-Problemlösung zügig nachbessern. Kleine Fehler sind kein Grund zur Verweigerung der Zahlung.
4.3 Die Firma IT-Problemlösung haftet für Schäden nur dann, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Firma IT-Problemlösung auf den Schaden beschränkt, der für die Firma IT-Problemlösung bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. Für Mängelfolgeschäden ist jede Haftung ausgeschlossen.
4.4 Die Haftung der Firma IT-Problemlösung wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
5. Zahlungen
5.1 Zahlungen erfolgen bei Vor-Ort Dienstleistungen sofort bar, sofern nicht anders vereinbart. Dienstleistungen, welche nicht Vor-Ort erbracht werden, werden 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig und erfolgen bar oder durch Überweisung auf das angegebene Konto.
5.2 Die Firma IT-Problemlösung kann zu Beginn eines Projektes Abschlagszahlungen verlangen.
5.3 Bei größeren Projekten können Zahlungen für erbrachte Teilleistungen vereinbart werden.
5.4 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, fallen 8% Verzugszinsen im Jahr an.
6. Fristen, Kündigung, Datenschutz
6.1 Vereinbarte Fristen und Termine im Verlauf des Projektes sind beiderseits einzuhalten, soweit die Vertragspartner nicht durch äußere Umstände daran gehindert werden. Sollte eine Seite in Zeitverzug geraten, sind der anderen Seite den neuen Umständen entsprechend spätere Fristen zuzubilligen. Beide Seiten bemühen sich aber, den Rückstand aufzuholen.
6.2 Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist für beide Seiten aus wichtigem Grund möglich. Kündigt der Kunde, wird er der Firma IT-Problemlösung den bis dahin entstandenen Aufwand nach § 649 BGB vergüten, ebenso wenn die Firma IT-Problemlösung den Vertrag wegen grober Pflichtverletzung des Kunden (z.B. grob rechtswidrige Inhalte, ungenügende Mitwirkung bei Lieferung der Inhalte / Abnahme von Ergebnissen / Erbringung der Leistung) kündigen sollte.
6.3 Die Firma IT-Problemlösung kann für die Kunden- und Auftragsverwaltung Daten elektronisch abspeichern. Die Firma IT-Problemlösung wird diese Daten Unberechtigten nicht zugänglich machen.
6.4 Beide Seiten schützen PINs, Kennwörter, Codeschlüssel und sonstige geheime Daten und machen sie Fremden nicht zugänglich.
7. Rechtliches
7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für beide Teile befindet sich am Sitz der Firma IT-Problemlösung.
7.2 Ist eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam, betrifft das nicht die restlichen Bestimmungen. Fehlende oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck aus wirtschaftlicher Sicht am nächsten kommen.